Frist für Baukindergeld bis zum 31.03.2021 verlängert! ❤️

Frist für baukindergeld verlängert
bis zum 31.03.2021

Gute Nachrichten für all diejenigen, die im letzten Jahr noch nicht mit dem Bau eines Eigenheims begonnen oder sich Ihre eigenen vier Wände gekauft haben: Die Frist für die staatlichen Zuschüsse der KfW wurde um drei Monate verlängert. Somit haben Sie nun bis zum 31.03.2021 Zeit von der staatlichen Förderungen zu profitieren. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Was ist das Baukindergeld

Das Baukindergeld soll Familien und Alleinerziehenden dabei helfen, sich Ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Deswegen fördert der Staat diese Personengruppen mit 12.000 Euro pro Kind. Dies entspricht einer jährlichen Förderung von 1.200 Euro über 10 Jahre. Das Tolle daran: Sie können Ihren Antrag auf Baukindergeld nach Ihrem Einzug stellen. Wichtig dabei ist nur, dass der Kaufvertrag spätestens bis zum 31.03.2021 datiert ist. Außerdem noch gut zu wissen: Das maximale Haushaltseinkommen darf bei einem Kind keine 90.000 Euro übersteigen. Pro Kind wird diese Grenze noch einmal um 15.000 Euro angehoben.

Antrag auf Baukindergeld stellen

Einen Antrag auf Baukindergeld können Sie ganz einfach auf der Internetseite der KfW stellen. Unter diesem Link finden Sie auch Merkblätter, Konditionen und einen Schnell-Check, ob Sie förderfähig sind. Anschließend können Sie Ihren Antrag direkt Online stellen. Wenn Sie auch noch bis zum 31.03.2021 von dieser Förderung profitieren möchten, aber noch nicht das Passende Eigenheim gefunden haben, schauen Sie doch einfach mal in unsere Angebote. Vielleicht wartet dort ja genau das Richtige auf Sie.

Kontaktieren Sie uns gerne

Bei weiteren Fragen zum Thema staatlicher Förderung sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns dazu einfach. Alternativ dürfen Sie auch sehr gerne unseren Newsletter abonnieren. Dort erfahren Sie immer als erstes, wenn es neue staatliche Fördermittel gibt, von denen Sie profitieren können.

Quellen: KfW-Website, Bild